Bevor Sie eine Anmeldung zu einem Fahrsicherheitstraining vornehmen, ist es unerlässlich, dass Sie die unter dem folgenden Link hinterlegte
"Vereinbarung zwischen der Verkehrswacht Jülich e.V. und dem Teilnehmer über Buchungs- und Stornogebühren für Fahrsicherheitstrainings (SHT)"
zur Kenntnis nehmen und, soweit zutreffend, beachten.
Ihre Anmeldung drucken Sie bitte aus und senden sie per Fax oder Post an die Verkehrswacht Jülich.
Mit der verbindlichen Anmeldung (Anmeldung ist bestätigt) entsteht gleichzeitig die Verpflichtung, den Seminarbetrag bis spätestens 14 Tage vor dem SHT-Termin auf das Konto der Verkehrswacht zu überweisen. Bei einer kurz vor dem Termin erfolgten Anmeldung ist der Betrag unverzüglich zu überweisen.
Sollte der Betrag nicht fristgerecht eingegangen sein, entstehen Ihnen Stornogebühren.
Die volle Teilnahmegebühr vom verbindlich angemeldeten Teilnehmer bzw. von der Teilnehmerin wird fällig, wenn er/sie durch Nichterscheinen oder kurzfristige Absage (weniger als 10 Werktage vor dem Trainingstermin - gilt auch für kurzfristige Anmeldungen) nicht am Training teilnimmt. Die Absage muss schriftlich an die in der Bestätigungs-E-Mail benannte E-Mail-Adresse des Ansprechpartners vor Ort (Geschäftsstelle) oder per Brief erfolgen.
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