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Platz- und Betriebsordnung |
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Der Verkehrsübungspark (VÜP) Jülich-Koslar stellt eine Anlage dar, auf der der Verkehrswacht Jülich e.V. als Hausherr das Recht vorbehalten ist, den Besucherkreis zu beschränken oder das üben von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen. Dazu gehört z.B. die Beschränkung der Benutzungsdauer bei zu starkem Andrang oder die Schließung von Teilstrecken.
Jeder, der in den VÜP einfährt, erkennt damit die verbindliche Platz- und Benutzungsordnung an. Die Benutzung des Übungszentrums erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Platzbetreibers.
Das Mindestalters des Fahrers beträgt 16 Jahre. Die Begleitperson muss
.... zwingend auf dem Beifahrersitz sitzen
.... mindestens ein Jahr im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein.
Für Kleinkrafträder liegt das Mindestalter bei 15 Jahren.
Ein Befahren des Geländes durch nicht berechtigte Personen ist strengstens verboten.
Eine Änderung der Öffnungszeiten, z.B. wegen Durchführung von Arbeiten, Fahrradbörse etc., bleibt jederzeit vorbehalten. Diesbezügliche Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang am Platz oder über die Homepage (Site "VÜP").
Die Gebühr für die Benutzung des Platzes wird immer bei der Ausfahrt entrichtet. Bei der Einfahrt wird der Fahrschein ausgefüllt, der als Quittung für den hinterlegten Führerschein dient. Bei der Ausfahrtabrechnung ist der jeweilige Grundbetrag* zu zahlen, gleichgültig, ob die erste Stunde seit der Einfahrt vergangen ist. Hinzu kommt die derzeit gültige Tageshaftpflicht*. Wird länger gefahren, tritt der 10-Min.-Takt ein. (* aktuelle Beträge siehe Site "VÜP")
Von Personen, die den VÜP ohne Fahrschein und Bezahlung befahren (“Schwarzfahrer”), wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € erhoben.
Der VÜP darf nur mit zugelassenen und verkehrssicheren Kraftfahrzeugen benutzt werden (keine roten-/Kurzzeitkennzeichen).
Aufgrund drohender Unfallgefahren ist im VÜP das Verlassen des Fahrzeuges oder das Begehen der Fahrbahnen nicht gestattet. Kurze Rastpausen oder Toilettenbesuche sind nur im gesperrten Bereich vor dem Schulungsgebäude/Vordach möglich und zulässig.
Im Übungsbereich gelten die Bestimmungen der StVO. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 30 Km/h.
Zu schnelles Fahren oder Überholen wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Auf eine Rückerstattung der Benutzungsgebühr besteht bei Verstößen gegen die Platz- und Betriebsordnung kein Anspruch.
Alle auftretenden Beschädigungen sind unverzüglich dem Kassenpersonal zu melden.
Den Weisungen des Kassenpersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis ohne Erstattung der Benutzungsgebühr.
Bei allen Schäden mit anderen Fahrzeugen muss die Schadensforderung dem Verursacher gegenüber geltend gemacht werden. Der Halter des Platzes hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und scheidet hierfür von vornherein aus. Das Kassenpersonal ist bei der Schadensaufnahme behilflich. Der Platzbetreiber sorgt für die zeitnahe Übersendung der Schadensanzeige mit Beweisfotos an die Haftpflichtversicherung.
Jede gewerbliche Tätigkeit Dritter im Bereich des VÜP bedarf einer Genehmigung.
Achtlos weggeworfene Abfälle werden gegen Gebühr entsorgt. Die Mindestgebühr beträgt 15,00 €.
Für alle nicht im Rahmen dieser Platz- und Betriebsordnung aufgeführten Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Platz- und Betriebsordnung wurde vom Vorstand am 24.10.2006 genehmigt und tritt ab dem 01.11.2006 in Kraft.
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