REIFEN - 

der (einzige) direkte Kontakt zur Fahrbahnoberfläche! 

- Mindestprofiltiefe: 1,6 mm

  • gilt für Sommer- und Winterreifen! (Ein Winterreifen sollte jedoch mind. 4 mm Profiltiefe aufweisen, damit er seinen Zweck erfüllen kann)

- Reifenalter 

  • Die dem Reifen zugeschriebenen Eigenschaften (z.B. Bremsweg, Kurvenverhalten, usw.) verschlechtern sich mit zunehmender Alterung/ungünstiger Lagerung/Umwelteinflüsse. Die DOT-Kennzeichnung gibt einen Hinweis auf den Produktionszeitraum des Reifens.

- Forderung des Gesetzgebers (§ 2, Absatz 3a StVO)

  • Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte, Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die (neben den beschriebenen Eigenschaften) eine Alpine Darstellung aufweisen. (veränderte Rechtslage für Neureifen seit 01.01.2018- Übergangsfrist für bereits produzierte Reifen bis zum 30.09.2024!)

  • Alpine Darstellung = Piktogramm, das eine Schneeflocke und/oder einen Berg darstellt. 
- Assistenzsysteme
  • Fast alle  Fahrer-Assistenzsysteme können dem Fahrer nur dort zur Seite stehen, wo ihre Kräfte über die taugliche Bereifung auf die Fahrbahnoberfläche gebracht werden können!